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   OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10, 3 So 168/10   

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https://dejure.org/2010,21474
OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10, 3 So 168/10 (https://dejure.org/2010,21474)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2010 - 3 Bs 235/10, 3 So 168/10 (https://dejure.org/2010,21474)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 3 Bs 235/10, 3 So 168/10 (https://dejure.org/2010,21474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anwendung von AufenthG 2004 § 38a nur bei einem "Daueraufenthalt-EG"; keine Anwendung von AufentG 2004 § 7 Abs 1 S 3 neben AufenthG 2004 § 21

  • Justiz Hamburg

    Art 4 EGRL 109/2003, § 7 AufenthG 2004, § 21 AufenthG 2004, § 38a AufenthG 2004
    Anwendung von AufenthG 2004 § 38a nur bei einem "Daueraufenthalt-EG"; keine Anwendung von AufentG 2004 § 7 Abs 1 S 3 neben AufenthG 2004 § 21

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des § 38a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für einen nach der RL 2003/109/EG erteilten und als "Daueraufenthalt-EG" bezeichneten Aufenthaltstitel; § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG als Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2003/109/EG Art. 14 Abs. 3, AufenthG § 7, AufenthG § 21, AufenthG § 38a, AufenthG § 6 As. 4 S. 1, AufenthV § 39 Nr. 6, AufenthG § 38a Abs. 3 S. 1
    Daueraufenthaltsrichtlinie, selbständige Erwerbstätigkeit, Aufenthaltszweck, Daueraufenthaltsberechtigte, langfristig aufenthaltsberechtigt, langfristig Aufenthaltsberechtigte, unselbständige Erwerbstätigkeit, Erwerbstätigkeit, Arbeitsmarktprüfung, Drittstaatsangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des § 38a Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) für einen nach der RL 2003/109/EG erteilten und als "Daueraufenthalt-EG" bezeichneten Aufenthaltstitel; § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG als Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 10 CS 07.2733

    Keine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, wenn der

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
    Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden, d.h. wenn der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht erfasst wird und dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. zu § 7 Abs. 1 AuslG: BVerwG, Urt. v. 27.2.1996, BVerwGE 100, 287; zu § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.12.2009, 11 N 62/08, juris; VGH München, Beschl. v. 13.2.2008, 10 Cs 07.2733, juris).

    Der Aufenthaltszweck ändert sich nicht dadurch, dass die Voraussetzungen der speziell hierfür vorgesehenen Erlaubnistatbestände nicht vorliegen; anderenfalls wäre § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG der Auffangtatbestand für jegliches nach Spezialtatbeständen abzulehnende Begehren (ebenso VGH München, Beschl. v. 13.2.2008, a.a.O.).

  • VG Berlin, 08.12.2004 - 11 V 54.04

    Anspruch einer Prostituierten auf Erteilung eines Visums; Vergleichbarkeit der

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
    Spätestens mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (zum 1.1.2002 - Prostitutionsgesetz - BGBl. I 2001, 3983) gilt die Prostitution ebenfalls als legale Tätigkeit im Sinne des § 21 AufenthG, sofern die Kriterien des selbständigen Arbeitens erfüllt sind (vgl. insoweit VG Berlin, Urt. v. 8.12.2004, 11 V 54.04, juris).

    Da das Abkommen jedoch - noch - keine Erleichterung für die Niederlassung albanischer Staatsangehöriger in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft vorsieht, sondern nur für albanische Gesellschaften (vgl. Art. 50 Abs. 3 und 4 des Abkommens), kann dahin gestellt bleiben, ob eine solche Regelung die selbständige Tätigkeit der Prostitution durch eine Albanerin in der Bundesrepublik Deutschland erfassen würde und inwieweit nationale Regelungen des Mitgliedstaates die im Abkommen gewährten Rechte beschränken dürfen (vgl. dazu VG Berlin, Urt. v. 8.12.2004, 11 V 54.04, juris, zum Europa-Abkommen mit Rumänien unter Verweis auf das Urteil des EuGH vom 20.11.2001 - Jany u.a. - C-268/99, Samml. der Rspr. 2001 S. 1-08615 zum Diskriminierungsverbot bezüglich Prostituierter aus Staaten mit Assoziationsabkommen, und VG Hamburg, Urt. v. 19.5.2003, InfAuslR 2003, 320).

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
    Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden, d.h. wenn der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht erfasst wird und dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. zu § 7 Abs. 1 AuslG: BVerwG, Urt. v. 27.2.1996, BVerwGE 100, 287; zu § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.12.2009, 11 N 62/08, juris; VGH München, Beschl. v. 13.2.2008, 10 Cs 07.2733, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08

    Ausländerrecht; Türkei; Visum (nationales Visum oder Schengenvisum) zur Eingehung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
    Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden, d.h. wenn der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht erfasst wird und dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. zu § 7 Abs. 1 AuslG: BVerwG, Urt. v. 27.2.1996, BVerwGE 100, 287; zu § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.12.2009, 11 N 62/08, juris; VGH München, Beschl. v. 13.2.2008, 10 Cs 07.2733, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 11 S 378/07

    Zugang zum Arbeitsmarkt für langfristig aufenthaltsberechtigte

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
    So sieht es § 38 a Abs. 3 Satz 1 AufenthG auch vor, indem u.a. auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 21 AufenthG verwiesen wird (vgl. zur Zulässigkeit der Arbeitsmarktbeschränkung für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige VGH Kassel, Beschl. v. 8.12.2009, AuAS 2010, 50, und VGH Mannheim, Beschl. v. 18.3.2008, AuAS 2008, 122).
  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bs 196/07

    Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
    Keine der von der Antragstellerin ins Auge gefassten Tätigkeiten erreicht das in § 21 Abs. 1 AufenthG geforderte Geschäftsvolumen (vgl. hierzu Beschl. des Senats vom 29.1.2008, NordÖR 2008, 464); von Investitionen oder der Schaffung von Arbeitsplätzen kann ebenso wenig die Rede sein wie von einem öffentlichen Interesse an einer der beschriebenen Tätigkeiten.
  • VGH Hessen, 08.12.2009 - 3 B 2830/09

    Beachtung der abstrakt generalisierenden Regelungen der Beschäftigungsverordnung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
    So sieht es § 38 a Abs. 3 Satz 1 AufenthG auch vor, indem u.a. auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 21 AufenthG verwiesen wird (vgl. zur Zulässigkeit der Arbeitsmarktbeschränkung für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige VGH Kassel, Beschl. v. 8.12.2009, AuAS 2010, 50, und VGH Mannheim, Beschl. v. 18.3.2008, AuAS 2008, 122).
  • VG Hamburg, 19.05.2003 - 10 VG 984/03

    Ausweisung einer illegal eingereisten und arbeitenden polnischen Prostituierten

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
    Da das Abkommen jedoch - noch - keine Erleichterung für die Niederlassung albanischer Staatsangehöriger in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft vorsieht, sondern nur für albanische Gesellschaften (vgl. Art. 50 Abs. 3 und 4 des Abkommens), kann dahin gestellt bleiben, ob eine solche Regelung die selbständige Tätigkeit der Prostitution durch eine Albanerin in der Bundesrepublik Deutschland erfassen würde und inwieweit nationale Regelungen des Mitgliedstaates die im Abkommen gewährten Rechte beschränken dürfen (vgl. dazu VG Berlin, Urt. v. 8.12.2004, 11 V 54.04, juris, zum Europa-Abkommen mit Rumänien unter Verweis auf das Urteil des EuGH vom 20.11.2001 - Jany u.a. - C-268/99, Samml. der Rspr. 2001 S. 1-08615 zum Diskriminierungsverbot bezüglich Prostituierter aus Staaten mit Assoziationsabkommen, und VG Hamburg, Urt. v. 19.5.2003, InfAuslR 2003, 320).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
    Da das Abkommen jedoch - noch - keine Erleichterung für die Niederlassung albanischer Staatsangehöriger in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft vorsieht, sondern nur für albanische Gesellschaften (vgl. Art. 50 Abs. 3 und 4 des Abkommens), kann dahin gestellt bleiben, ob eine solche Regelung die selbständige Tätigkeit der Prostitution durch eine Albanerin in der Bundesrepublik Deutschland erfassen würde und inwieweit nationale Regelungen des Mitgliedstaates die im Abkommen gewährten Rechte beschränken dürfen (vgl. dazu VG Berlin, Urt. v. 8.12.2004, 11 V 54.04, juris, zum Europa-Abkommen mit Rumänien unter Verweis auf das Urteil des EuGH vom 20.11.2001 - Jany u.a. - C-268/99, Samml. der Rspr. 2001 S. 1-08615 zum Diskriminierungsverbot bezüglich Prostituierter aus Staaten mit Assoziationsabkommen, und VG Hamburg, Urt. v. 19.5.2003, InfAuslR 2003, 320).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2021 - 9 K 568/21

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen des Besuchs einer

    § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG bestimmt wiederum, dass in begründeten Fällen eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden kann, das heißt - gemäß dem Wortlaut - wenn der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung der im Aufenthaltsgesetz überhaupt nicht vorgesehen ist bzw. dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. zu § 7 Abs. 1 AuslG a.F. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 -, BVerwGE 100, 287-300, Rn. 45; vgl. zu § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG Hamburgisches OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 3 Bs 235/10 -, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 05. Dezember 2018 - OVG 3 B 8.18 -, juris Rn. 38 und vom 17. November 2016 - OVG 2 B 13.16 -, juris Rn 25 sowie Beschluss vom 17. Dezember 2009 - OVG 11 N 62.08 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 2 L 118/10 -, juris Rn. 46; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 10 CS 07.2733 -, juris Rn. 4; vgl. auch Ziffer 7.1.3 AVV-AufenthG; Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 7 Rn. 12; BeckOK AuslR/Maor, 29. Ed. 1.4.2021, AufenthG § 7 Rn. 10).

    Denn andernfalls wäre § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG der Auffangtatbestand für jegliches nach den Spezialtatbeständen abzulehnende Begehren (vgl. hierzu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 3 Bs 235/10 -, juris Rn. 22).

  • VG Saarlouis, 18.03.2021 - 6 L 1592/20

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38 a AufenthG; Abschiebungsandrohung

    16/5065 S. 158; HmbOVG, Beschl. v. 20.12.2010, 3 Bs 235/10 u.a., juris Rn. 16.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2013 - 7 L 1344/13

    Einbürgerung, Aufenthaltszweck, begründeter Fall, Aufenthaltserlaubnis,

    BVerwG, Urteil v. 27.02.1996 - 1 C 41.93 (für die vergleichbare Regelung im AuslG 1990), OVG Hamburg, Beschluss v. 20.12.2010 - 3 Bs 235/10; Bayerischer VGH, Beschluss v. 13.02.2008 - 10 Cs 07.2733 .
  • VG Gelsenkirchen, 29.05.2012 - 16 L 575/12

    Langfristig Aufenthaltsberechtigter, Daueraufenthaltsrecht

    vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 3 Bs 235/10, 3 So 168/10 -, juris, Rn. 16.
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